Eingetragene Lebenspartnerschaft
Durch das zum 01.08.2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) werden die rechtlichen Beziehungen gleichgeschlechtlicher Partner zueinander für die Dauer des Bestehens der Partnerschaft über u.a. unterhaltsrechtliche, namensrechtliche und vermögensrechtliche Fragen geregelt.
Mit dem LPartG wurde ein neues Rechtsinstitut geschaffen, das sehr viele Parallelen zur Ehe aufweist.