Versorgungsausgleich
Zwischen geschiedenen Ehegatten sind die von den Ehegatten in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters- oder Berufs- und Erwerbsunfähigkeit auszugleichen.
Dieses Verfahren ist zwingender Bestandteil eines Scheidungsverfahrens, soweit es nicht durch Ehevertrag zwischen den Ehepartnern ausgeschlossen wurde.