Familienrecht ist eine lebendige Materie
Verstanden werden hierunter alle Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder als solche untereinander als auch die Beziehungen der Familie oder ihrer Mitglieder nach außen. Neben den klassischen Themen wie z.B. Eheschließung/Ehe/Ehescheidung oder Unterhalt gehören hierzu somit auch Problematiken aus dem sozial- oder steuerrechtlichen Bereich.
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Elternunterhalt und Eigenheim des Kindes |
Jörg Bierwisch 22.01.2014 |
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das unterhaltspflichtige Kind grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einsetzen. Ausnahmen hierzu ergeben sich aber daraus, dass das Kind u.a. seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht zu gefährden braucht. Hierfür dient auch die eigene Altersvorsorge.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 07.08.2013, XII ZB 269/12, nun entschieden, dass der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bei der Bemessung des Altersvermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich (!) unberücksichtigt bleibt, weil ihm eine Verwertung nicht zumutbar ist.
Inwiefern jedoch sonstiges Einkommen und Vermögen für den Elternunterhalt heranzuziehen ist, bleibt einer detaillierten Überprüfung vorbehalten.
(Fundstelle: Pressemitteilung des BGH 135/2013)
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