Familienrecht ist eine lebendige Materie
Verstanden werden hierunter alle Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder als solche untereinander als auch die Beziehungen der Familie oder ihrer Mitglieder nach außen. Neben den klassischen Themen wie z.B. Eheschließung/Ehe/Ehescheidung oder Unterhalt gehören hierzu somit auch Problematiken aus dem sozial- oder steuerrechtlichen Bereich.
Gerne sind wir Ihnen behilflich.
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023 |
Jörg Bierwisch 02.01.2023 |
Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 01.01.2023 für Kinder von einem bis fünf Jahren EUR 437,00 (statt bisher EUR 396,00) pro Monat. Für Kinder von sechs bis elf Jahren sind es monatlich EUR 502,00 (statt bisher EUR 455,00) und für Kinder von 12 bis 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestunterhalt EUR 588,00 (statt bisher EUR 533,00). Zudem wurde das Kindergeld ab dem 01.01.2023 auf einheitlich EUR 250,00 für jedes Kind erhöht. Der Selbstbehalt für den unterhaltspflichtigen Elternteil steigt für nicht erwerbstätige Elternteile auf mindestens EUR 1.120,00 Euro (vormals EUR 960,00) und für erwerbstätige Elternteile auf mindestens EUR 1.370,00 Euro (vormals EUR 1.160,00).Die neue (aber auch die vorherige) "Düsseldorfer Tabelle" kann auf der Internetseite des OLG Düsseldorf (www.olg-duesseldorf.nrw.de) eingesehen werden.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Zurück...