Familienrecht ist eine lebendige Materie
Verstanden werden hierunter alle Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder als solche untereinander als auch die Beziehungen der Familie oder ihrer Mitglieder nach außen. Neben den klassischen Themen wie z.B. Eheschließung/Ehe/Ehescheidung oder Unterhalt gehören hierzu somit auch Problematiken aus dem sozial- oder steuerrechtlichen Bereich.
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Pflicht zum Umgang mit seinen Kindern |
Jörg Bierwisch 04.01.2021 |
Mit Beschluss vom 11.11.2020 hat das OLG Frankfurt entschieden, dass ein getrennt lebender Kindsvater auch gegen seinen ausdrücklichen Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet ist, wenn dies dem Wohl der Kinder dient. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, § 1684 BGB.Die Verweigerung jeglichen Umgangs mit dem Kind und damit die Loslösung von einer persönlichen Bindung stelle einen maßgeblichen Entzug elterlicher Verantwortung und zugleich die Vernachlässigung eines wesentlichen Teils der Erziehungspflicht dar. Der Volltext der Entscheidung ist abrufbar unter: www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200001926
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