Bierwisch & Kistler

Rechtsanwälte Partnerschaft

Strafverteidigung ist ein ständiger Kampf um die Rechte des Beschuldigten.

Sie haben Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erhalten? Wir empfehlen Ihnen, sofort einen Termin mit einem Strafverteidiger zu vereinbaren. Sie sollten niemals vor Akteneinsicht eine Aussage machen oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Nur so können Sie irreparable Nachteile vermeiden.

Sie haben das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen. Viele Beschuldigte kennen ihre Rechte nicht und wissen diese in der besonderen Drucksituation des Ermittlungs- und Strafverfahrens nicht durchzusetzen. Ihr Strafverteidiger wird darauf achten, dass Ihre Rechte und der Grundsatz des fairen Verfahrens gewahrt bleiben.

Rufen Sie uns an: 08161 / 490 340. Wir beraten und verteidigen Sie gerne.