Untersuchungshaft
Eine für den Betroffenen und dessen Angehörige besonders einschneidende Maßnahme im Ermittlungsverfahren ist der Haftbefehl. Die Ungewissheit der Betroffenen über die weitere Entwicklung und die unmittelbaren persönlichen und beruflichen Folgen sind gravierend.
Hier zeigt sich, dass eine frühe Intervention des Verteidigers ganz erheblichen Einfluss auf das gesamte Strafverfahren haben kann. Kann die Untersuchungshaft vermieden oder beendet werden, verbessert sich die Ausgangssituation für das weitere Verfahren ganz erheblich.
Informationen für Angehörige finden Sie auf der Internetseite des Justizministeriums. Für Kinder, deren Vater oder Mutter in Haft ist, gibt es eine eigene Internetseite "Besuch im Gefängnis", die die wichtigsten Fragen kindgerecht beantwortet.
Die Besuchszeiten sind bei den einzelnen Justizvollzugsanstalten unterschiedlich gestaltet. Einzelheiten finden Sie hier:
JVA München, JVA Erding, JVA Landshut, JVA Nürnberg, JVA Laufen-Lebenau